Das EEG (Erneuerbare Energien Gesetz) wurde bereits im Jahr 2009 in seiner Erstfassung gültig. Seitdem gibt es konsequent Änderungen, die in den jeweiligen Versionen berücksichtigt sind. Auch in 2021 hat das EEG Neuerungen parat. In der Novelle, die ab dem 1. Januar 2021 gilt, ist der Ausbau der Wind- und der Sonnenenergie im Fokus. Dieser Überblick fasst das Wichtigste zusammen.
Das Ziel im Visier
Das EEG ist der rechtliche Rahmen für den Wandel von ressourcen- und gesundheitsschädlichen Energiequellen zu den erneuerbaren Energien. Damit die Abkehr von Braunkohle, Atomkraft & Co. zu den erneuerbaren Energien bestmöglich umgesetzt werden kann, sind in die Novelle des EEG 2021 nun feste Mengenziele integriert.
Die Installationen im Bereich der Windkraft sollen bis zum Jahr 2030 71 Gigawatt umfassen. Bei der Solarenergie sind es 100 Gigawatt. Insgesamt wird zudem gefordert, dass der Anteil der regenerativen Energieträger in Sachen Ökostrom dann 65 Prozent betragen. Die neueste Version des EEG führt auch dieses Mal zu den charakteristischen Diskussionen – insbesondere mit den Verbänden aus der freien Wirtschaft und der politischen Opposition.
Änderungen bei der Energieumlage
Die Energieumlage ist ein fester Bestandteil im Erneuerbare Energien Gesetz. Mit ihr werden die erneuerbaren Energien, insbesondere Wind und Sonne umfassend gefördert, indem die Bürgerinnen und Bürger der Bundesrepublik Deutschland bei ihrer Stromabrechnung über die Umlage eine Beitrag zur geplanten Energiewende leisten. Die Energieumlage ist mit der Kilowattstunde gekoppelt. Sie ist von 0,19 Cent bis zu 6,76 für den Verbraucher unerfreulich angestiegen. Bundestag und Bundesrat haben nun beschlossen, den Verbraucher bei der Energieumlage zu entlasten. Die Novelle beim Erneuerbare Energien Gesetz hat eine Deckelung (6,5 Cent) integriert, die durch einen Bundeszuschuss in Milliardenhöhe möglich gemacht wird. So kann vermieden werden, dass die Umlage für den Verbraucher ab 2021 zu einer richtig teuren Sache werden würde. Für das Jahr 2022 sind sogar 6 Cent als Preis für die Deckelung der Umlage geplant.
Neues bei Wasserstoff
Die Herstellung von grünem Wasserstoff soll von der EEG-Umflage befreit werden.
Neues bei der Windkraft
Das Erneuerbare Energien Gesetz plant, auch in Regionen Deutschlands Windräder zu bauen, in denen die Windverhältnisse nicht ganz so optimal sind. Und es wird auch einiges getan, damit die so wichtige Bereitschaft der Bürger für die Toleranz gegenüber den Windrädern verbessert wird. Die Kommunen sollen an den Windkraftgewinnen nun beteiligt werden. Eventuell ist für die Einheimischen in den jeweiligen Regionen auch ein vergünstigter Strombezug umsetzbar.
Neues bei der Sonnenenergie
Mit der Novelle soll auch vermieden werden, dass alte Solaranlagen aus dem Netz ausgeschlossen werden. Auch die Nachrüstung mit neuen und innovativen Zählern ist nicht essentiell. Rund um die Abnahmepreise von Solaranlagen, die hohe Flächen nutzen, soll es nun Ausschreibungen geben. Derjenige, der den geringsten Abnahmepreis zu bieten hat, gewinnt die Ausschreibung.
Lob und Kritik – Neues EEG wird zwiespältig betrachtet
Das EEG in seiner Neufassung wird dafür gelobt, dass erneuerbare Energien damit auch ein Thema werden, in das die Kommunen besser einbezogen werden. Kritik gibt es in dem Zusammenhang, dass die Energiemengen, die aus den regenerativen Energien gewonnen werden sollen, noch nicht geeignet seien, die Energiewende auch wirklich optimal umzusetzen.